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1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 116

1911 - Magdeburg : Creutz
116 9. Das Heimatland al? Glied des Staates. glieder, die mit dein Laudesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Provinziauandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dein Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Prooinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendal.) Im Preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. b) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde vou jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einein hohen Beainten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschnsses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- ainten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in sedein Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten nrtd 4mitgliedern des Provinzialausschusses deu Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regiernngs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteiluugen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretung der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Pfarrer und Kirchen ist der Bischos der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höhereu Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schulkollegium verwaltet. C. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle, Naumburg, Torgau, Ersurt, Nordhauseu.

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 115

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 115 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Benneckenstein. Solche vom Heimatlande ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S Sudershausen, -Frankenhausen, Sachsen- Weimar - A ll st e d t, Anhalt - Alsleben, -Mühlingen, Brauuschweig-Calv örde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Bahenstedt, Bern bürg, Cöthen, Dessau, Z erbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 46t) Quadrat- meileu oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die gauze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- muualverbaude vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommunal- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Landesdirektor; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen dnrch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- B. Die Verwaltung a) Pic Selbstverwaltung. 8*

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 54

1911 - Magdeburg : Creutz
54 3. Das Land zwischen Ohre, Elbe, Saale und Harz. Magdeburg ist der Sitz grvßartigerfabriktätigkeit: Eisenindustrie (Krupp-Grusonwerk), Zucker, Zichorien, Schokolade, Bier, Öl, Seife. Die Festung Magdeburg ist Wasseuplatz und Garnisonstadt. Magdeburg ist als Hauptstadt der Provinz Sachsen der Sitz der höchsten Behörden: Oberpräsidium, Konsistorium, Medizinal-und Provinzial- Schulkollegium, Generalkommando des 4. Armeekorps. Schönebeck lag als Dorf an einem schönen Bache und hieß „Skone- beke." Bei einer Überschwemmung bahnte sich die Elbe den jetzigen Laus. Nun lag das Dors am Elbstrome, auf dem die Waren verfrachtet werden konnten. Viele Bewohner fanden als Schiffer Beschäftigung. Schönebeck wurde eine Salzstadt, als die in Eimen gewonnene Sole Fähre bei Schönebeck a. d. Elbe. in Röhren nach Schönebeck geleitet und hier gesotten wurde (Saline)- Viele Einwohner fanden als Salzsied er Beschäftigung; Schönebeck nahm infolgedessen an Einwohnern zu. Zur Freude der Schönebecker entdeckte man im Jahre 1888 in der Nähe der Saline Steinsalz. Der Moltke- schacht, in dem das Salz gewonnen wird, ist 450 m tief. Wenn man den Magdeburger Dom viermal auseinandersetzte, würde er noch nicht ans dem Schachte hervorsehen. So sand wieder ein Teil der Bevölkerung Schönebecks lohnende Beschäftigung. Aus den Salzen stellt man in einer großen chemischen Fabrik, in der durchschnittlich 400 Leute beschäftigt werden, Säuren her.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. I

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt. für den Scbulgebrsucb bearbeitet von Cb» weil. Eebrer in Magdeburg. §. Huflagc in neuer Bearbeitung von Rektor friedrieb Koblbase. Mit einer revidierten Harte von Cd. ßacbkr in fünffachem Tarbendruck und einer Karten- skizze des norddeutschen Tlacblandes in Scbwarzdruck, mit 24 Abbild, und z Skizzen. Ausgabe fl. Magüevurg 1911 « Creute'scbe Uerlagsbucbbandlung.

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 68

1911 - Magdeburg : Creutz
68 3. Das Land zwischen Ohre, Elbe, Saale und Harz, Magdeburg ist der Sitz großartiger Fabriktätigkeit: Eisenindustrie (Krupp-Grusonwerk), Zucker, Zichorien, Schokolade, Bier, Öl, Seise. Die Festung Magdeburg ist Wassenplatz und Garnisonstadt. Magdeburg ist als Hauptstadt der Provinz Sachsen der Sitz der höchsten Behörden: Oberpräsidium, Konsistorium, Medizinal- und Provinzial- ^chulkollegium, Generalkommando des 4. Armeekorps. Schönebeck lag als Dors an einem schönen Bache und hieß „Skone- bete." Bei einer Überschwemmung bahnte sich die Elbe den jetzigen Laus. Nun lag das Dorf am Elbstrome, auf dem die Waren verfrachtet werden konnten. Viele Bewohner fanden als Schiffer Beschäftigung. Schönebeck wurde eine Salzstadt, als die in Elmen gewonnene Sole Nach einer Photographie von £. Klee, Schönebeck a, E. Fähre bei Schönebeck a. d, Elbe. in Röhren nach Schönebeck geleitet und hier gesotten wurde (Saline). Viele Einwohner fanden als Salzsied er Beschäftigung; Schönebeck nahm infolgedessen an Einwohnern zu. Zur Freude der Schönebecker entdeckte man im Jahre 1888 in der Nähe der Saline Steinsalz. Der Moltke- schacht, in dem das Salz gewonnen wird, ist 450 m tief. Wenn man den Magdeburger Dom viermal auseinandersetzte, würde er noch nicht aus dem Schachte hervorsehen. So sand wieder ein Teil der Bevölkerung Schönebecks lohnende Beschäftigung. Aus den Salzen stellt man in einer großen chemischen Fabrik, in der durchschnittlich 400 Leute beschäftigt werden, Säuren her.

6. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 11

1911 - Magdeburg : Creutz
K. Geschichtliches. 11 Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer- dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein- wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be- sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen usw. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei- Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König- liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs- Präsident. K. Geschichtliches. Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be- rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt? Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung. a) Kodenformen. Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen (Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name? Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen nutzbar? Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand- Lasel, Buch.)

7. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 130

1911 - Magdeburg : Creutz
130 9. Das Heimatland als Glied des Staates. glieder, die mit dem Landesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Proviuziatlandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dem Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Provinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendals Im preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. v) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde von jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einem hoheu Beamten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschusses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- amten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in jedem Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten und 4mitgliedern des Provinzialausschusses den Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regieruugs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteilungen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretuug der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Psarrer und Kirchen ist der Bischof der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regieruugen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höheren Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schul ko llegium verwaltet. 0. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle,. Naumburg, Torgau, Erfurt, Nordhausen.

8. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 5

1911 - Magdeburg : Creutz
A. Die Straßen, B. Die Plätze. 5 Sie dienen und werden deshalb Dienstboten genannt. Für ihre Arbeit zahlen ihnen die Eltern (Dienstherrschaft) Lohn. Befehlende j Eltern f Kinder oder > und Gehorchende: / und Gebietende j Dienstherren: [ Dienstboten. Gebote 1 Hausordnung. Gesetze: | Gesindeordnung. E. Die Straße ). Unser Schulhaus liegt an der - -Straße. Sie zieht von — nach —. An beiden Seiten wird die Straße von Häusern begrenzt. Auf ihr be- wegen sich die Fußgänger und die Fuhrwerke. Für die Fußgänger be- finden sich an beiden Seiten der Straße die Fußsteige, Bürgersteige, Trottoire. Sie sind etwas erhöht. Zwischen ihnen liegt der Fahrdamm. Er ist für die Fuhrwerke bestimmt und nimmt den größten Teil der Straße ein. Der Fahrdamm ist meist mit harten, behauenen Steinen gepflastert. In der Mitte ist er etwas höher als an den Seiten. Das Regenwasser fließt daher nach den Seiten ab in die Rinnsteine (Gossen), die sich zwischen dem Fahrdannne und den Fußsteigen hinziehen. (Die Rinnsteine führen das Wasser in die Kanäle, die unter den Straßen angelegt sind.) Schätze die Breite, die Länge der Straße nach Schritten (m) ab! Miß nach^ Bestimme die Richtung der Straße, an der unser Schulhaus liegt! Welche Straßen durchivanderst du auf deiuem täglichen Schulwege? Zeichne einen Plan von c>er nächsten Umgebung des Schulhauses! Ii. Kreis: Waildminm im Heimatorte. A. Die Straßen. Nenne Straßen, die von unserer Schulstraße ausgehen! Bestimme ihre Nich- tnng! Wie heißt die Hauptstraße unseres Ortes? Weshalb ist sie die wichtigste Straße? Wie gelangt man dahin? Womit sind unsere meisten Straßen geschmückt? Welche Straßennamen kannst du erklären? Beobachte: Stand der Sonne, Schatten-, Sonnenseite, Wärmeunterschied, Windrichtung (Wetterfahne), Wolken, Wetter (Wetterseite). L. Die Plätze. Wie heißt der größte Platz unseres Heimatortes? Welche Straßen führen dahin? Nach welcher Himmelsgegend liegt er vom Schulhause aus? Erkläre seinen *) Aus Th. Heuze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

9. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 10

1911 - Magdeburg : Creutz
10 Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte. I. Die Obrigkeit. a) Die Verwaltung des Borfcs*). An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher (früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer- tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge- meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver- waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be- leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus- gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde- Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen. Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk unter einem Amtsvorsteher. b) Tic Verwaltung der Stadt*). An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt- verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober- bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt. Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten gewählt. Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker, Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird, nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B. Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an, hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten. *) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.

10. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 14

1911 - Magdeburg : Creutz
14 Iii. Kreis: Wanderungen in die nächste Umgebung. g. Der fttfiö*). Viele Dörfer und kleine Städte bilden zusammen einen Kreis und haben darin eine gemeinsame Verwaltung. An der Spitze eines Kreises steht der Landrat. Er ist der oberste Beamte desselben und wohnt gewöhnlich in der Kreisstadt. Der Landrat vertritt die Angelegen- heiten des ganzen Kreises in Gemeinschaft mit dem Kreisausschusse und dem Kreistage. Die Mitglieder des Kreistages werden von den Kreisbewohnern, den Kreiseingesessenen, gewählt, und diese wählen ans ihrer Mitte wieder die Mitglieder des Kreisausschusses. Wie beißt dem Heimatkreis? Wodurch ist die Kreisgrenze bezeichnet? Wo hast du sie schon gesehen? Wie heißt der Nachbartreis? *) Aus Th, Henze und E. Mariini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg". Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
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